FAQ
1 Was passiert wenn während der Mietzeit das Fahrrad beschädigt wird?
Auch wenn es nicht unbedingt Ihre Schuld ist, haften Sie für alle Schäden am Mietfahrrad, außer bei Verschleiß. Behandeln Sie ihr Mietrad wie Ihr eigenes.
2 Was passiert bei Diebstahl?
Bei Diebstahl des Mietrades haften Sie für den Verlust. Sie müssen den Diebstahl bei der Polizei melden. Aber wenn Sie Ihr Fahrrad vorschriftsmäßig abschließen, ist Diebstahl sehr unwahrscheinlich. Sie können sich gegen Diebstahl versichern. Siehe auch: “Sind Mietfahrräder versichert?”
3 Sind Mietfahrräder versichert gegen Diebstahl oder Schaden?
Nein! Sie haften als Mieter bei Diebstahl und Beschädigung. Das Risiko auf Diebstahl ist gering, wenn Sie die Fahrradschlösser wie angegeben benutzen. Durch eine Diebstahlversicherung können Sie Risikos decken. Klicken Sie hier für Versicherungsprämien.
4 Was passiert, wenn das Fahrrad einen Platten oder eine Panne hat?
Wir können Ihnen ein Reparaturset und eine Pumpe zur Verfügung stellen. Können Sie den Reifen selber reparieren, dann können Sie Ihre Tour fortsetzen. Ernsthafte Pannen gibt’s selten, denn unsere Räder werden gut gewartet und haben Anti-Leckreifen. Sie erhalten unsere Telefonnummer, falls Sie jede mögliche Hilfe benötigen.
5 Wie funktioniert die Diebstahlversicherung?
Wenn Sie beim Mieten, das Fahrrad gegen Diebstahl versichern, sind die Bedingungen wie folgt:
– Sie bezahlen eine Prämie pro Rad, pro Tag
– Sie müssen das Fahrrad abschließen wie vorgeschrieben
– Bei Verlust oder Diebstahl des Rades müssen Sie das der Polizei melden und sich eine Kopie der Meldung geben lassen
– Sie verlieren die Kaution, wenn Sie gezahlt werden, und zusätzlich wird ein Ersatzschloss berechnet
-Ohne Rückgabe des Schlüssels, werden Sie den Wiederbeschaffungswert für das Fahrrad und das Schloss zahlen müssen.